Barrierefreiheit auf Webseiten wird Pflicht – und warum Ihre Website davon profitiert

Barrierefreiheit im Internet. Das Bild zeigt eine Tastatur und kleine Tüten aus Papier, die den Online-Einkauf symbolisieren sollen.

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Ab Juni 2025 gilt das deutsche Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Das Barrierefreitsstärkungsgesetzt resultiert aus der EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA). Demnach müssen alle B2C-Webseiten und Web-Apps, wie z.B. B2C-Shops und Webseiten von Anwälten, die Terminvereinbarungen und Informationen anbieten, barrierefrei gestaltet sein. Ausgenommen sind reine B2B-Unternehmen und Kleinstunternehmen (max. 9 Beschäftigte, maximal 2 Mio. € Jahresumsatz und max. 2 Mio. € Jahresbilanzsumme). Bestehende Inhalte, die vor dem Stichtag auf der Website veröffentlicht wurden, genießen eine Übergangsfrist bis 2030. Neue Inhalte dürfen nur mit Barrierefreiheit veröffentlicht werden.

Grundlagen sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) sowie die europäische Norm EN 301 549.

In der Umsetzung werden die Maßnahmen nach drei Stufen eingestuft, von denen die ersten beiden verbindlich sind:

  • Stufe A = MUSS
  • Stufe AA = SOLL
  • Stufe AAA = KANN

Warum ihre Website von der Eigenschaft „barrierefrei“ profitiert

Nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa wird die Bevölkerung immer älter. Schon heute zeigt der Windel-Index in Japan, dass mehr Windeln für Erwachsene verkauft werden als Windeln für Babys.*

Mit dem Wandel der Bevölkerungsstruktur nehmen auch die körperlichen und geistigen Einschränkungen innerhalb der Bevölkerung zu. Eine barrierefreie Websitegestaltung soll daher ermöglichen, dass diese Bevölkerungsschicht am digitalen Leben teilnehmen kann.

Die Einschränkungen sind vielfältig und betreffen z.B. die Fähigkeit zu Sehen, Hören sowie die motorischen Fähigkeiten, die die Bedienung einer Maus beispielsweise erschweren. Hinzu kommt, dass viele ältere Menschen auch in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, und vermehrt auf Online-Angebote und -Services zugreifen. Zudem gehört diese Generation zur ersten Generation, die mit Computer zu arbeiten gelernt hat und daher auch eine technische Bereitschaft mitbringt.

Wer barrierefrei denkt, passt sich also einem wachsenden Markt im Seniorensegment an. Zusätzlich profitieren jüngere Menschen mit körperlichen Einschränkungen sowie ausländische Mitbürger, die verstärkt Sprachübersetzungsdienste einsetzen.

Die vorzunehmenden Maßnahmen bringen noch weitere Vorteile: Die zusätzliche Textelemente bei Bildern und Videos sowie ein klar strukturierter Text und eine gut beschriftete Navigation unterstützten Suchmaschinen-Rankings und die Auswertung durch KI-Tools.

Die wichtigsten Regeln für Barrierefreiheit in der Websitegestaltung

Die WCAG unterstütz bereits seit 1999 die Barrierefreiheit im Web und weist darauf hin, dass einfache Bedienelemente sowie die Möglichkeit Screenscanner einsetzen zu können, jeden User Vorteile bringt:

  • Website muss unabhängig vom Gerät genutzt werden können
  • Klare und leicht verständliche Sprache; dabei auch auf Abkürzungen verzichten oder diese in Klammern auflösen
  • Textalternativen für Bilder und Multimediaelemente, die von Screenreadern gelesen werden können. Allerdings nur, wenn sie relevante Informationen enthalten. Medien ohne Alternativtext werden von Screenreadern ignoriert.
  • Kontraste bei Farbkombinationen sowie lesbare Schrifttypen und skalierbare Schriftgrößen einsetzen, um Menschen mit Seheinschränkungen das Lesen zu erleichtern.
  • Die Navigierbarkeit mit Tastatur sowie große Buttons hilft Menschen mit Seheinschränkungen und motorischen Schwierigkeiten.
  • Klare Strukturen und Organisation einer Webseite unterstützen Screenreader. Dazu gehören auch Verlinkungen mit sinnvollen Link-Texten.
  • Animierte Elemente die stark Flackern und Blinken vermeiden, da sie z.B. Sehstörungen verstärken.
  • Videos und Audiodatei müssen Untertitel haben oder Transkriptionen (Darstellung der gesprochenen Sprache in Text) ermöglichen, damit sie von Screenreadern gelesen werden können.
  • Neben optischen Signalen sollen auch akustische Signale auf Ereignisse hinweisen.

Hinweis: Die Liste hat nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

Was passiert, wenn die Regeln zur Barrierefreiheit nicht umgesetzt werden?

Wer die Barrierefreiheit nicht einhält, wird zunächst ermahnt und muss bei wiederholter Auffälligkeit mit hoher Geldstrafe rechnen.

Disclaimer

Dieser Artikel stellt keine Rechtsbelehrung dar, sondern ist lediglich als Information zu einer gesetzlichen Regelung zu verstehen. Bitte lassen sie sich von Fachexperten beraten.

*Quelle: forgsight, Das Innovations-Magazin für Manager, Demografischer Wandel: Der Windel-Index, https://forgsight.com/demografischer-wandel-der-windel-index/, abgerufen am 09.03.2025

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