Meilenstein in Sachen Scheinselbständigkeit:
Urteil des Bundessozialgerichts berücksichtigt das Honorar des Selbständigen
Das Honorar des Selbständigen soll bei der Bewertung, ob eine Scheinselbständigkeit vorliegt, berücksichtigt werden.
Das Bundessozialgericht wertete in einem Urteil vom 31. März 2017 die Höhe des Honorars in Relation zum Verdienst von vergleichbaren Angestellten als Indiz für eine Selbständigkeit. Und es kann davon ausgegangen werden, dass dieses Kriterium auch zukünftig zusätzlich zu den bereits bekannten Kriterien wie freie Arbeitsplatzwahl, Dauer der Beschäftigung bei einem Auftraggeber, Dienstverträge etc. berücksichtigt werden soll.
In dem vorliegenden Fall stellte das Bundessozialgericht bei einem selbständigen Heilpädagogen fest, dass das Honorar des Selbständigen über dem Verdienst eines vergleichbaren sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmers lag und die Eigenversorgung zulässt. Da auch andere Kriterien für eine Selbständigkeit sprachen, wurde die Klage der Deutschen Rentenversicherung auf Scheinselbständigkeit in der Revision abgewiesen.
Mein persönlicher Kommentar
Ich freue mich sehr über dieses Urteil, da damit ein wichtiges Kriterium eingeschlossen wird, das vor allem uns Interim Manager mehr Rechtssicherheit in der Diskussion um die Scheinselbständigkeit gibt.
Gleichzeitig wird mit dem Urteil auch ein klares Statement gegen die Beschäftigung von Freiberuflern unter dem durchschnittlichen Gehaltsniveau abgegeben. Und auch das ist erfreulich, denn eine unfaire Entlohnung schadet der sozialen Marktwirtschaft.
Interim Manager und andere freiberufliche Kollegen bieten der Wirtschaft ein hohes Maß an Flexibilität. Dadurch können nicht nur kurzfristig fehlende Kapazitäten gedeckt werden. Auch das Know-how und die Erfahrung eines erfolgreichen Freiberuflers aufgrund der Vielzahl seiner Projekte bringen zusätzlichen Nutzen für das Unternehmen.
Somit trägt das Urteil des Bundessozialgerichts dazu bei, eine wichtige Säule der Wirtschaftskraft zu stärken, nämlich die der freiberuflichen Mitarbeiter.
Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel keine Rechtsbelehrung darstellt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an einen Juristen mit entsprechenden Kenntnissen.
Weiterführende Links:
Artikel des VGSD – Verband der Gründer und Selbständigen in Deutschland
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